um Auskunft ersucht hätten. Durch die Strafanzeigen seien die Redner in den Medien kriminalisiert und vorverurteilt worden. Das Strafverfahren habe der Beschwerdeführerin ihre Existenz als H.________ geraubt, sie habe bis am 25. Mai 2021 enorm unter dem Strafverfahren gelitten und der Staat schulde ihr für das angetane Unrecht eine Genugtuung (vgl. KG-act. 1).