2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1’000.00 werden dem Beschwerdeführer, unter solidarischer Haftbarkeit der gesetzlichen Vertretung, auferlegt. 3. Der amtliche Verteidiger, Rechtsanwalt C.________, wird für das Beschwerdeverfahren aus der Kantonsgerichtskasse pauschal mit Fr. 800.00 (inkl. MWST und Auslagen) entschädigt. Vorbehalten bleibt Kantonsgericht Schwyz 11