Aufgrund der unberechtigten Vorwürfe hätten sein Vater und sein Halbbruder den Kontakt mit ihm abgebrochen, was ihn ebenfalls sehr belaste (KG-act. 1, N 4). Die Kantonspolizei Schwyz habe ihn ohne Ankündigung am Samstag, 30. November 2019, um 10.30 Uhr, bei sich zu Hause geweckt sowie verhaftet und alleine – ohne Beisein seiner Mutter oder eines Rechtsbeistands – zur Einvernahme abgeführt. Ihn beschäftige dies bis heute und es sei darin eine besonders schwere Verletzung seiner persönlichen Verhältnisse zu erblicken (KG-act. 1, N 5). Die Polizei habe sein Handy eingezogen und bis heute einbehalten.