SVG enthält einen anderen Tatbestand. Danach muss eine Blutprobe unter anderem auch dann angeordnet werden, wenn die betroffene Person sich der Durchführung der Atemalkoholprobe widersetzt. Zu den Kostenfolgen in diesem Fall äussert sich die Botschaft nicht. Ob die Verweigerung einer Atemalkoholprobe gemäss dieser Bestimmung ein Recht des Beschuldigten darstellt, wie dieser glaubt, kann aus nachfolgenden Gründen offengelassen werden.