6. Zufertigung an A.________ (1/R), die Staatsanwaltschaft (1/A an die 3. Abteilung und 1/R an die Amtsleitung/Zentraler Dienst), sowie nach Kantonsgericht Schwyz 6 definitiver Erledigung an die Staatsanwaltschaft (1/R, mit den Akten und inkl. Eingabe der Beschwerdeführerin vom 30. November 2020 im Original an die 3. Abteilung) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin Die Gerichtsschreiberin Versand 24. Februar 2021 kau