17/KG-act. 1/1) und die Staatsanwaltschaft auferlegte ihr mit Verfügung vom 20. November 2020 die Kosten für die Sicherstellung des Fahrzeugs der Marke Audi mit den Kontrollschildern SZ xx bei der C.________ AG in Einsiedeln SZ in Höhe von Fr. 2‘067.85 (Vi-act. 17/KG-act. 1/1). Die Beschwerdeführerin reichte dagegen am 30. November 2020 der Rechtsmittelbelehrung entsprechend Beschwerde ein und beantragte, die Kostenverfügung vom 20. November 2020 sei aufzuheben und die Kosten seien auf die Staatskasse zu nehmen, unter Kostenund Entschädigungsfolgen (KG-act. 1).