33, inkl. Untersuchungskosten von Fr. 518.50). Gegen diese Verfügung erhob der Beschuldigte wiederum am 30. Oktober 2020 rechtzeitig Beschwerde bzw. Aufsichtsbeschwerde. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Kantonsgericht Schwyz 3 eine Beschwerdeantwort (KG-act. 4). Die Einzelrichterin überwies die Akten (KG-act. 5).