__ begangenen Taten im Recht gesehen, eine Anzeige zu machen (KG-act. 1). Mit diesen Aussagen bezieht sich die Privatklägerin auf die angezeigte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, einfache Körperverletzung, Tätlichkeit, Drohung etc., welche die Staatsanwaltschaft mangels Tatbestandsmässigkeit, fehlender objektiver Beweise sowie unter Hinweis auf die Aussage der Mutter der Privatklägerin einstellte (vgl. angefochtene Verfügung, E. 7 ff. und Dispositivziff. 1).