2. Die Privatklägerin macht mit Beschwerde geltend, sie könne nichts dafür, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Beweise eingestellt habe. Ebenso wenig könne auf die Aussage ihrer Mutter abgestellt werden, weil diese urteilsunfähig sei. Sie habe sich aufgrund der von C.________ begangenen Taten im Recht gesehen, eine Anzeige zu machen (KG-act. 1).