b) Gegen die ihr mit Einstellungsverfügung vom 30. Juni 2020 auferlegten Verfahrenskosten erhob die Privatklägerin mit Eingabe datiert vom 7. Juli 2020 (Posteingang: 9. Juli 2020) Beschwerde und ersuchte um Erlass der Verfahrenskostenrechnung (KG-act. 1 und 5). Mit Beschwerdevernehmlassung vom 13. Juli 2020 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde (KG-act. 3). Dazu nahm die Privatklägerin mit Kantonsgericht Schwyz 3 Eingabe datiert vom 21. Juli 2020 (Posteingang: 23. Juli 2020) Stellung (KG-act. 5).