5. a) Der Gesuchsteller führt aus, die Gesuchsgegnerin Ziff. 2 habe ihn mit Vertrag vom 14. Juli 2014 mit der Erbringung von Architekturleistungen sowie der Ausarbeitung der Verkaufsdokumentation für das Bauvorhaben Projekt G.________, Uznach, für Fr. 356‘400.00 (inkl. MWST) beauftragt. Ein Akontobetrag von Fr. 100‘000.00 zzgl. MWST sei direkt bei Vertragsabschluss bezahlt worden. Für das Resthonorar hätten die Parteien vereinbart, dass dieses nach Verkauf von fünf der zehn Grundstücke fällig werde. Der Gesuchsteller habe in der Folge alle vertraglich vereinbarten Leistungen vollumfänglich erbracht und die entsprechenden Pläne der Gesuchsgegnerin Ziff.