c) Bei diesem Ausgang des Verfahrens erübrigen sich Erwägungen zu den weiteren Vorbringen der Gesuchstellerin, insbesondere betreffend die behauptete Verletzung eines ihr zustehenden Rechtsanspruchs nach slowakischem Recht (KG-act. 1/KG-act. 12 [ZK1 2018 17], N 45 ff.), die angebliche Wiederholungsgefahr (KG-act. 1/KG-act. 12 [ZK1 2018 17], N 58 ff.) sowie den nicht Kantonsgericht Schwyz 17 leicht wiedergutzumachenden Nachteil (KG-act. 1/KG-act. 12 [ZK1 2018 17], N 61 ff.).