Des Weiteren macht die Gesuchstellerin geltend, auf der Homepage www.AC.________.com, welche denselben Namen trage wie die Gesuchsgegnerin, sei ein Werbeflyer verfügbar (vgl. KG-act. 1/19/KG-act. 12/19 [ZK1 2018 17]), der bis auf die Sprache genau dem von der slowakischen Distributorin verwendeten Flyer entspreche. Es sei zwar nicht ersichtlich, welche AN.________-Gruppe den Werbeflyer erstellt habe, die Gesuchsgegnerin werde aber bei anderen auf ihrer Internetseite online verfügbaren Katalogen (vgl. KG-act. 1/20/KG-act. 12/20 f. [ZK1 2018 17]) als Erstellerin angegeben.