Die Gesuchstellerin bringt überdies vor, das Handeln der AC.________ sei der Gesuchsgegnerin auch deshalb zuzurechnen, weil letztere AC.________ angewiesen haben soll, zumindest einen Händler über die Unrechtmässigkeit des Werbeflyers zu informieren, was zeige, dass die AC.________ nur das mache, Kantonsgericht Schwyz 15