wakischen AC.________ verteilten Werbeflyer genehmigte und insofern für deren Handeln verantwortlich gewesen sein soll. Abgesehen davon erscheint fraglich, ob das Vorlegen des Vertrags resp. der Nachweis einer vertraglichen Vereinbarung der Genehmigungspflicht daran etwas ändern könnte, weil die Genehmigung auch tatsächlich hätte erteilt werden müssen, was die Gesuchstellerin aber nicht darlegt (vgl. KG-act. 5, N 42).