bb) Die Gesuchsgegnerin macht geltend, dass keine Gesellschaft innerhalb der AN.________-Gruppe für den Vertrieb der AC.________-Produkte in der Slowakei zuständig sei. Vielmehr bestehe ein Vertriebsvertrag mit der AC.________ einer slowakischen Gesellschaft ausserhalb der AN.________- Gruppe (KG-act. 5, N 38). Die Gesuchsgegnerin sei in Bezug auf die Werbemassnahmen der AC.________ in der Slowakei nicht passivlegitimiert (KGact. 5, N 39). Darüber hinaus habe weder sie noch eine andere AN.________- Gruppe-Gruppengesellschaft die von der AC.________ verteilten Flyer erstellt oder genehmigt, weshalb sie hierfür nicht verantwortlich gemacht werden könne (KG-act. 5, N 41).