Es sei bisher vertraglich vorgesehen gewesen, dass die AN.________-Gruppe unter den anhin geltenden Verträgen die Marketingmassnahmen der Distributoren direkt kontrolliert habe. Da nun die Gesuchsgegnerin für die Distribution zuständig sei, müsse diese die Werbeflyeraktion direkt gesteuert haben. Zudem sei anzunehmen, dass auch die neuen Distributionsverträge, welche die AC.________ mit der Gesuchsgegnerin für den Vertrieb der Produkte ab dem 1. Mai 2018 abgeschlossen habe, ähnliche Klauseln beinhalte.