Falls sie die Distribution der Produkte nicht selber übernommen habe, hätten die Verträge mit Distributoren in den Ländern gemäss dem Lizenzvertrag der Lizenzgeberin zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Analog dieser Regelung in den Lizenzverträgen sei auch gemäss den Distributionsverträgen die Zustimmung der AN.________-Gruppe-Gruppe zur Erstellung von Werbematerial durch die Distributoren notwendig, damit die Gesuchsgegnerin die Verwendung der Marken der AN.________-Gruppe kontrollieren könne. Auch die Distributionsverträge zwischen ihr, der Gesuchstellerin, und der AC.________ für die Slowakei und Tschechien (KG-act. 1/1/KGact.