Bisher sei sie, die Gesuchstellerin, selbst für den Vertrieb in Europa zuständig gewesen. Gemäss den Lizenzverträgen zwischen ihr und der AO.________ GmbH hätten sämtliche Marketingmassnahmen mit der Lizenzgeberin abgesprochen und von dieser genehmigt werden müssen. Falls sie die Distribution der Produkte nicht selber übernommen habe, hätten die Verträge mit Distributoren in den Ländern gemäss dem Lizenzvertrag der Lizenzgeberin zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.