Schweizerische Zivilprozessordnung, 3. A. 2017, N 50 ff. zu Art. 261 ZPO). 3. a) Die Gesuchstellerin begründet ihr Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen zusammengefasst damit, dass die der Gesuchsgegnerin dem Namen nach sehr nahestehende slowakische Distributorin, die AC.________., kurz vor Weihnachten Unmengen an Werbeflyern, welche AF.________ und Kantonsgericht Schwyz 7