IPRG sieht vor, dass völkerrechtliche Verträge vorbehalten sind. Sowohl die Gesuchstellerin als auch die Gesuchsgegnerin haben ihren Sitz in verschiedenen Vertragsstaaten des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (LugÜ). Zudem handelt es sich beim geltend gemachten Anspruch der Gesuchstellerin gegenüber der Gesuchsgegnerin betreffend vorsorgliche Massnahmen wegen behaupteter Verletzungen der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen des slowakischen Rechts um eine Zivil- und Handelssache i.S.v. Art. 1 Abs. 1