Letztere reichte am 16. Januar 2019 rechtzeitig ihre Gesuchsantwort ein mit dem Antrag auf Abweisung des Gesuchs, soweit auf dieses einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MWST zulasten der Gesuchstellerin (KG-act. 5). Mit Eingabe vom 18. Januar 2019 verzichtete die Gesuchstellerin auf eine Stellungnahme (KG-act. 7).