1. Es sei der Gesuchstellerin und der Gesuchsgegnerin der Entscheid bezüglich der Gewährung der superprovisorischen Massnahme vorab per Fax (Fax-Nr. Gesuchstellerin: zz, Fax-Nr. Gesuchsgegnerin: yy) zu eröffnen. Kantonsgericht Schwyz 3 2. Falls die superprovisorische Massnahme oder Teile davon abgewiesen werden, beantragt die Gesuchstellerin die umgehende Durchführung einer mündlichen Verhandlung.