3. Es sei der Gesuchsgegnerin, deren Organen sowie den für die Gesuchsgegnerin handelnden Personen eine Ordnungsbusse in der Höhe von CHF 5‘000.00 für jeden Verstoss gegen die Anordnungen gemäss Ziffer 1 aufzuerlegen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchsgegnerin. und den folgenden prozessualen Anträgen: