_, ii) der AF.________ und iii) der AG.________, iv) der AH.________ v) der AI.________ sowie vi) den Athleten dieser Nationalmannschaften zu bewerben oder ihren Distributoren zu erlauben, solche Werbung zu nutzen. 2. Es sei der Gesuchsgegnerin, deren Organen sowie den für die Gesuchsgegnerin handelnden Personen eine Bestrafung gemäss Art. 292 StGB bei Verletzung der Anordnung gemäss Ziffer 1 aufzuerlegen.