263 ZPO eine Frist zur Einreichung der Klage, mit der Androhung, die angeordnete Massnahme falle bei ungenutztem Ablauf der Frist ohne Weiteres dahin. Ein abgewiesenes Gesuch verlangt und erlaubt indessen keine Prosequierungsfrist (BSK ZPO-Sprecher, 3. A., N 7 zu Art. 263 ZPO). Eine entsprechende Frist ist demnach nicht anzusetzen.