d) Schliesslich verlangt die Gesuchstellerin, es sei dem Gesuchsgegner die Aussage zu verbieten, dass die Gesuchstellerin den Gesuchsgegner entlassen habe, damit der Geschäftsführer der Gesuchstellerin, E.________ seinen Lohn signifikant erhöhen oder gar vervierfachen konnte. Sie macht geltend, der Geschäftsführer der Gesuchstellerin, E.________, habe die Gesellschaft im Jahr 2009 gegründet. Im Mai 2015 habe er erstmals einen Lohn von brutto Fr. 12‘500.00 monatlich erhalten. Im Juni 2017 sei ihm einmalig eine Sondervergütung von brutto Fr. 30‘000.00 ausgerichtet worden, welche aber nicht im Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Gesuchsgegner stehe.