cc) Aufgrund der E-Mail vom 9. August 2016 von E.________ (KG-act. 1/17) erscheint das Bestehen einer Vereinbarung dergestalt glaubhaft, wonach vereinbart wurde, dass auf diesem Investment die Verwaltungsgebühren an den Kunden, d.h. die Pensionskasse F.________, zurückerstattet würde. Weiter ist ersichtlich, dass auf dem Konto „340025 D.________ Fund“ im Geschäftsjahr 2016/2017 Fr. 72‘650.31 verbucht wurden (KG-act. 1/19).