Für die beiden genannten Einvernahmen musste der Rechtsvertreter der Beklagten von seiner Kanzlei in St. Gallen zur Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln nach Wollerau fahren. Die hierfür geltend gemachte Reisezeit von 1.5 Stunden pro Weg (inkl. Marge für allfälligen Stau und für die Parkplatzsuche) entspricht dem, was Kantonsgericht Schwyz 5 gängige Routenplanungs-Programme für diese Strecke berechnen, und ist somit vorliegend angemessen.