429 StPO). Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Anwaltstarifen und nach dem Zeitaufwand, den der Verteidiger für die Verteidigung der beschuldigten Person aufwendete. Grundsätzlich sind diese Verteidigungs- Kantonsgericht Schwyz 4 kosten voll zu entschädigen, sie müssen jedoch im Umfang den Verhältnissen entsprechen, d.h. sachbezogen und angemessen sein (Wehrenberg/Frank, a.a.O., N 15 zu Art. 429 StPO). c) Vorab ist festzuhalten, dass der Beizug eines Verteidigers nach Erlass des Strafbefehls vom 6. Oktober 2017 angemessen war, was die Staatsanwaltschaft richtigerweise auch nicht infrage stellte.