Darüber hinaus bringt die Verteidigung vor, es sei für die Tagfahrt vom 30. Januar 2018 die längere Route A13 über die Rheintal-Autobahn gewählt worden, um die Beschuldigte an ihrem Wohnort abzuholen. Der angewandte Stundenansatz von Fr. 220.00 werde anerkannt.