Gemäss Online-Routenplaner benötige man von der Kanzlei der Verteidigung bis zur Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln auf der schnellsten Route eine Stunde und 18 Minuten, weshalb unter Berücksichtigung einer kleinen Sicherheitsmarge für möglichen Stau und die Parkplatzsuche für die Reisezeit im Minimum eine Stunde und 30 Minuten zu veranschlagen seien. Bei dieser Sachlage nur 30 Minuten für eine einfache Fahrt zuzugestehen, sei geradezu willkürlich. Darüber hinaus bringt die Verteidigung vor, es sei für die Tagfahrt vom 30. Januar 2018 die längere Route A13 über die Rheintal-Autobahn gewählt worden, um die Beschuldigte an ihrem Wohnort abzuholen.