Mit Verfügung vom 18. Mai 2018 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beschuldigte ein (U-act. 25). Die von der Verteidigung geltend gemachten Entschädigungsansprüche (Anwaltskosten inkl. Auslagen, exkl. MWST) von Fr. 5‘154.55 hiess die Staatsanwaltschaft im Umfang von Fr. 2‘861.60 gut und wies sie im Übrigen ab.