Er müsse damit seinen kompletten Lebensunterhalt bestreiten. Es sei nicht nachvollziehbar, wie die Abzahlung der Verfahrenskosten mit der Nothilfe in absehbarer Zeit stattfinden solle. Er sehe in einer Reduktion des Nothilfebetrags seine Existenz ernsthaft gefährdet (KG-act. 1). Die Staatsanwaltschaft beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 16. Mai 2018 die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde, verzichtet auf Gegenbemerkungen und verweist zur Begründung auf die angefochtene Verfügung und die Untersuchungsakten (KG-act. 3).