Kantonsgericht Schwyz 3 b) Gegen diese Verfügung erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 30. April 2018 (Postaufgabe 2. Mai 2018) Beschwerde beim Kantonsgericht Schwyz und beantragt gestützt auf Art. 425 StPO aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse den Erlass der Verfahrenskosten im Betrag von Fr. 1‘629.00 [recte wohl: Fr. 1‘629.15]. Er macht sinngemäss geltend, dass sein Einkommen aus der Nothilfe von Fr. 3.00 pro Tag bestehe und reicht hierzu eine weitere Bestätigung vom 1. Mai 2018 ein (KG-act. 1/2). Er müsse damit seinen kompletten Lebensunterhalt bestreiten.