Das Verfahren stellte sie mit Verfügung vom 9. Januar 2018 betreffend mehrfachen Drohungen, mehrfachen einfachen Körperverletzungen evtl. Tätlichkeiten und mehrfachen Beschimpfungen ein und auferlegte die Verfahrenskosten von Fr. 3‘000.00 dem Beschuldigten, dem sie keine Entschädigung und keine Genugtuung ausrichtete (Dispositivziff. 2 f.). Mit gleichzeitig erlassenem Strafbefehl verurteilte sie den Beschuldigten wegen Nötigungsdelikten, wobei sie dem Beschuldigten Gebühren von Fr. 4‘000.00 und Auslagen von Fr. 12‘278.45 auferlegte und für dessen amtlichen Verteidiger eine Entschädigung von Fr. 7‘175.00 festsetzte (U-act. 15.0.01).