nachdem sich ergeben und in Erwägung: 1. Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz führt gegen den Beschuldigten unter anderem ein Strafverfahren wegen Delikten zum Nachteil der Privatklägerin (SUI 2016 5398). Das Verfahren stellte sie mit Verfügung vom 9. Januar 2018 betreffend mehrfachen Drohungen, mehrfachen einfachen Körperverletzungen evtl. Tätlichkeiten und mehrfachen Beschimpfungen ein und auferlegte die Verfahrenskosten von Fr. 3‘000.00 dem Beschuldigten, dem sie keine Entschädigung und keine Genugtuung ausrichtete (Dispositivziff. 2 f.).