Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz i.S.v. Art. 19a Ziff. 1 BetmG schuldig sprach und ihm die Verfahrenskosten von Fr. 1‘170.00 auferlegte (U-act. 14.1.01). Der Beschwerdeführer erhob dagegen Einsprache (U-act. 14.1.03). Kantonsgericht Schwyz 3