1. a) A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde verdächtigt, am 13. März 2018, um 08.43 Uhr, nach dem Konsum von Cannabis einen Personenwagen von Goldau herkommend via Sattel und Biberbrugg bis nach Pfäffikon gelenkt zu haben (angefochtene Verfügung, E. 1). Nachdem der durchgeführte Drogenschnelltest positiv auf Cannabis ausgefallen war, ordnete die Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln (nachfolgend: Strafverfolgungsbehörde) eine Blut- und Urinentnahme sowie deren Analyse durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich an (U-act. 9.1.02). Mit pharmakologischtoxikologischem Gutachten vom 4. April 2018 stellte dieses fest, dass der in Art. 34 lit.