Mit Verfügung vom 31. August 2018 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Rassendiskriminierung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit und Pornografie ein (Dispositivziffer 1), auferlegte die Verfahrenskosten dem Staat (Dispositivziffer 2) und wies den Entschädigungsantrag ab (Dispositivziffer 3). Gleichentags erging wegen der Verstösse gegen das Wappenschutzgesetz und das Waffengesetz ein Strafbefehl (U-act. 16.0.01).