1. Mit Verfügung vom 20. Januar 2017 stellte die Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen diverser Delikte ein. Sie auferlegte ihm dennoch mit der Ausschreibung zur Aufenthaltsforschung und der Rechtshilfe verbundene Kosten von pauschal Fr. 500.00 (Dispositivziffer 2). Ausserdem wurde ihm keine Entschädigung und keine Genugtuung ausgerichtet (Ziff. 3). Mit der rechtzeitig der Schweizer Post am 13. Februar 2017 aufgegebenen Beschwerde vom 12. Februar 2017 beantragt der Beschuldigte (Art.