Angesichts der Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu Fr. 270.00, total Fr. 13‘500.00, und einer Busse von Fr. 3‘370.00 unter Androhung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 13 Tagen habe er sich entschlossen, einen Anwalt beizuziehen (KG-act. 1, N 3 f.). Die Tatvorwürfe wögen für ihn ausserordentlich schwer, weil er und seine Gattin deutsche Staatsangehörige seien und wegen dieses Verfahrens ihre Bemühungen für die Erlangung der schweizerischen Staatsbürgerschaft hätten aufgeben müssen. Ausserdem sei die überlange Verfahrensdauer mit der Ungewissheit über den Ausgang sehr belastend gewesen.