Der Beschuldigte führt aus, nachdem er der mehrfachen groben Verletzung von Verkehrsregeln begangen am 4. April 2015 beschuldigt worden sei, habe er eineinhalb Jahre später, am 9. Dezember 2016, einen Strafbefehl erhalten, ohne dass vorgängig weitere Untersuchungshandlungen stattgefunden hätten. Angesichts der Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu Fr. 270.00, total Fr. 13‘500.00, und einer Busse von Fr. 3‘370.00 unter Androhung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 13 Tagen habe er sich entschlossen, einen Anwalt beizuziehen (KG-act. 1, N 3 f.).