___ infolge vollständiger Bezahlung dahingefallen ist (KG-act. 15/1-2). Aus dem neusten Betreibungsregisterauszug vom 25. Oktober 2017 (KG-act. 43/1) ergibt sich zudem, dass seit nach 2015 keine weiteren Betreibungen hinzugekommen sind. Kantonsgericht Schwyz 20 Hinsichtlich des Vermögens der Gesuchstellerin ergibt sich somit, dass keine massgebenden Kontoguthaben erstellt, solche aber auch nicht ausgeschlossen werden können. Immobilien besitzt die Gesuchsgegnerin gemäss dem heutigen Beweisstand keine. Die offenen Schulden sind nicht relevant, da die Gesuchsgegnerin keine Abschlagszahlungen behauptet oder gar belegt.