Die Gesuchsgegnerin hat im Formular "Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege" (KG-act. 9) Fr. 600.00 für sonstige Auslagen (Kosten Kinderbetreuung, Krippe, Tagesmutter, Ausbildungskosten) geltend gemacht. Im Verlaufe des Verfahrens hat sie sich dazu nicht mehr geäussert, obwohl sie mit Verfügung vom 6. Juli 2017 (KG-act. 19) aufgefordert worden ist, die diesbezüglichen Kosten zu belegen, und der Gesuchsteller mit Eingabe vom 4. September 2017 (KG-act. 34) die nach wie vor unvollständigen Unterlagen ausdrücklich bemängelte. Irgendwelche diesbezüglichen Belege sind nicht vorhanden.