indessen am 10. Juli 2017 schriftlich bestätigt, dass die Gesuchsgegnerin 2017 alle Mietzinse von monatlich Fr. 3'270.00 ordentlich bezahlt habe (KG-act. 27). Dies ist durch die Zahlungseingänge auf dem Konto von H.________ (KG-act. 27/2-9) und entsprechende Belastungen auf dem Konto der Gesuchsgegnerin (KG-act. 29/2) belegt. Lediglich im Jahre 2016 ist sie gemäss schriftlicher Auskunft von H.________ einzelne Mietzinse schuldig geblieben und soll effektiv nur Fr. 23'920.00 bzw. Fr. 1'999.33 pro Monat be- Kantonsgericht Schwyz 16