Gemäss ursprünglichem Mietvertrag vom 26./27. Juni 2013 betrug die monatliche Miete für die Familienwohnung Fr. 4'300.00, inkl. Nebenkosten (KGact. 11/6; KG-act. 27/10). Gemäss neuem Vertrag beläuft sich die Miete ab 1. Januar 2017 noch auf Fr. 3'270.00, inkl. Nebenkosten (KG-act. 11/7; KGact. 27/1). Der Gesuchsteller behauptet, die Gesuchsgegnerin zahle in Tat und Wahrheit weniger (KG-act. 11, S. 4, Ziff. 8). Im Beweisverfahren hat H.________ indessen am 10. Juli 2017 schriftlich bestätigt, dass die Gesuchsgegnerin 2017 alle Mietzinse von monatlich Fr. 3'270.00 ordentlich bezahlt habe (KG-act. 27).