Die Gesuchsgegnerin hat anlässlich der Parteibefragung vom 24. Oktober 2017 ausgeführt, sie werde ihre Arbeitsstelle voraussichtlich per Ende März 2018 verlieren, da die Bank O.________ ihre Tätigkeit in der Schweiz schliesse (KG-act. 25 in ZK2 2017 22, Fragen 34-36). Darauf ist vorliegend jedoch nicht näher einzugehen. Weder ist der Verlust der Arbeitsstelle sicher noch ist bekannt, ob die Gesuchsgegnerin allenfalls nahtlos eine neue Anstellung findet oder Ersatzeinkommen erhalten wird. Zudem ist sie in der Lage, den Kostenvorschuss vor dem allfälligen Verlust der Arbeitsstelle zu bezahlen (vgl. nachfolgend insb. E. 2k). f) Bedarf der Gesuchsgegnerin