Zumindest seit November 2016 leistet der Gesuchsteller offenbar keine Rückzahlungen mehr für das gegenüber seinen Eltern bestehende Darlehen (KGact. 26 + 26/1+2). Die vertraglich vereinbarten Akontozahlungen von Fr. 500.00 pro Monat (KG-act. 26/1) sind deshalb hier ebenfalls nicht zu berücksichtigen. Der massgebende Notbedarf des Gesuchstellers stellt sich somit wie folgt dar: