Der Gesuchsteller hat als Alleinstehender gemäss den Richtlinien des Kantonsgerichts für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums Anspruch auf einen Grundbetrag von Fr. 1'200.00. Dafür, dass der Gesuchsteller mit J.________ zusammenleben soll (vgl. KG-act. 33, S. 4 Ziff. 2.6), fehlt jeglicher Nachweis, weshalb dafür kein Abzug vorzunehmen ist, welcher sich im Übrigen bis zum Nachweis eines Konkubinats auf nur Fr. 100.00 belaufen würde (vgl. Ziff. I.2. der Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums).